Telemedizin5

OCT-Telemedizin

Einsatzgebiete

Der Begriff Telemedizin ist sehr vielseitig belegt. Im Zusammenhang der telemedizinischen Unterstützung bei bildgebenden Verfahren sprechen wir gerne von der sogenannten „asynchronen Telemedizin“. Das bedeutet nichts anderes, als dass – entgegen z.B. einer Videosprechstunde – zwischen dem Versand von Bildern und dem Erhalt der Ergebnisse eine gewisse Zeit verstreichen kann. Dieses Vorgehen wird vor allem in der radiologischen Diagnostik schon sehr lange erfolgreich eingesetzt und hilft sowohl bei der zeitlichen Entlastung von Fachkräften und Ärzten, als auch bei der Sicherung der eigenen Beurteilung (Zweitmeinung).

Diese zwei Ansätze sind auch die zentralen Vorteile bei der Nutzung der Telemedizin beim OCT. Darüber hinaus ist der Lerneffekt bei der Beurteilung von Bildern sehr ausgeprägt, wenn man durch die Telemedizin einen professionellen „Sparringspartner“ erhält. Mit jedem telemedizinischen Bericht lernt man dazu und wird zunehmend selbst zu einem immer besseren Experten.

Trotz aller Vorteile gibt es einige Punkte, die beim Einsatz der Telemedizin beachtet werden sollten, um die Potentiale optimal zu nutzen.

Best Case-Ablauf der telemedizinischen Unterstützung beim OCT

Readingcenter vs. Netzwerk

Um alle Aspekte der Telemedizin – von der Zweitmeinung bis hin zur ausgelagerten Bildgebung oder Screening-Dienstleistung – sowie die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit bestmöglich nutzen zu können, bieten sich ausschließlich vernetzte Telemedizinansätze an.

Im Gegensatz zu sogenannten Readingcentern, die telemedizinische Dienste anbieten, binden regionale Vernetzungsmodelle lokale Ärzte als „Tele-Mediziner“ mit ein und ermöglichen damit erheblich mehr Handlungsspielräume der Telemedizin, da so die persönliche Bindung zwischen Arzt und Patient entweder bereits besteht oder schnell aufgebaut werden kann. Durch die Vernetzung entstehen zusätzlich ganz neue regionale Kooperationsmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Akteuren.

Em.vision: Vernetzung und Telemedizin rund um die Augengesundheit

Eine in Deutschland gut verbreitete Vernetzungs- und Telemedizinlösung ist em.vision des Münchener Unternehmens Epitop GmbH, welches sich der Vernetzung von Ärzten, Kliniken, Praxen und Optikern rund um die Augengesundheit widmet.

Durch das bestehende Netzwerk in Deutschland, erhalten Sie bereits mit der Anbindung Anschluss an regionale Ärzte und können auf diese breite Basis aufbauen.

Anfragen zur Zweitmeinung und Screenings können so genauso telemedizinisch abgebildet werden wie die Einbindung einer ausgelagerten Bildgebung in unterschiedliche Behandlungspfade (z.B. IVOM).

Rechtlicher Rahmen der Telemedizin

Berufsrechtliche Aspekte

Das OCT gehört inzwischen zur Standardausstattung bei der ärztlichen Netzhautdiagnostik. Aufgrund der zunehmend einfachen Bedienbarkeit der Geräte bei sinkenden Preisen, treffen OCTs auch auf eine zunehmend breite Zustimmung in der Augenoptik und Optometrie. Vor allem dort gelten besondere Regelungen der Berufsordnung, die man beachten muss, um die Potentiale der Technologie regelkonform nutzen zu können.

OCT beim Arzt

Hier wird die Telemedizin zumeist im Rahmen einer ärztlichen Zweitmeinung oder zur Einholung ausführlicher Befundberichte genutzt. Dies spart nicht nur Zeit, sondern ermöglicht auch eine enge Abstimmung der nächsten therapeutischen Schritte. Vor allem Erkrankungsbilder, die ein sehr intensives Follow-up mit hohen Taktfrequenzen erfordern (z.B. IVOM), stellen Paradebeispiele der Telemedizin dar.

Da hier die Diagnosestellung beim initialen Befund sowie die Besprechung stets persönlich mit dem Patienten erfolgt, ist die weitere Gestaltung der Nutzung der Telemedizin recht frei im Ermessen des Arztes einsetzbar.

OCT in der Augenoptik

Bei diesem Einsatzszenario sollte sicher stärker auf ein geeignetes Setup geachtet werden. Während andere bildgebende Verfahren (wie z.B. Netzhautaufnahmen) sehr gut für ein Screening geeignet sind und auch in einem nicht ärztlichen Setup eingesetzt werden können, liefert das OCT weit mehr diagnostisch relevante Daten. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die persönliche und regionale Einbindung eines Arztes an ein OCT gewährleistet ist. Dies ist besonders dann relevant, wenn aus der OCT-Bildgebung Ergebnisse abgeleitet werden, die eine therapeutische Konsequenz mit sich bringen. Die hierfür erforderliche Patientenaufklärung und die Beantwortung der Vielzahl, der beim Patienten dann aufkommenden Fragen und Sorgen sollte streng persönlich beim Arzt erfolgen.

Auch hier kann die Telemedizin helfen, um die Wege der Patienten bestmöglich und einfach zu begleiten, damit die erforderliche ärztliche Leistungserbringung und Aufklärung gewährleistet ist.

Haftungsfragen

Bei telemedizinischen Modellen, in die Ärzte telemedizinisch eingebunden sind, gestaltet sich die Haftungsfrage transparent: Es gilt die Arzthaftung bei den erbrachten Leistungen. Dies gilt auch, wenn die Bildgebung selbst nicht durch einen Arzt erfolgt ist.

Bei neueren Ansätzen, die z.B. Algorithmen oder künstliche Intelligenz zur Bildanalyse nutzen, ist die Lage jedoch nicht so eindeutig. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Haftung bei einer Fehlanalyse beim Nutzer, da die Algorithmen nur als Entscheidungshilfe agieren. Dies kann vor allem beim Einsatz von OCT Algorithmen in einem nicht medizinischen Setup herausfordernd sein und sich als ein komplexes Risiko darstellen.

Diese Grauzone bei künstlicher Intelligenz ist inzwischen von den Regulierungsorganen erkannt und führte zur Notwendigkeit der Zertifizierung von Algorithmus-Software als Medizinprodukt, wenn es innerhalb der EU eingesetzt werden soll.

Fernbehandlungsverbot

Diese Vorgabe der ärztlichen Berufsordnung schreibt in der neuesten Fassung der Musterberufsordnung vor, dass Behandlungen ohne persönlichen ärztlichen Kontakt nur in berechtigten Ausnahmefällen zugelassen sein können. Dies auch nur, wenn es im Einzelfall gerechtfertigt und ärztlich vertretbar ist. Entgegen der oft verbreiteten Haltung, dass durch die neueste Novelle der Musterberufsordnung für Ärzte das Fernbehandlungsverbot aufgehoben sei, besteht die Regelung weiterhin und wurde nur durch Ausnahmen gelockert, die in den Bundesländern auch unterschiedlich umgesetzt wurden. Die Nutzung der Telemedizin als Zweitmeinung in der ärztlichen Praxis fällt dabei nicht unter die Regelungen des Fernbehandlungsverbots.

Beim Einsatz der Telemedizin in der Augenoptik muss jedoch darauf geachtet werden. So wäre das Angebot einer diagnostischen Leistung beim Augenoptiker unter Zuhilfenahme der Telemedizin wettbewerbsrechtlich angreifbar. Ist jedoch ein regionaler Arzt persönlich in die Gesamt-Therapie eingebunden, stellt sich das anders dar. Hier gilt: Telemedizin ist in der Augenoptik definitiv ein Werkzeug der fachbereichsübergreifenden Kooperation.

Heilmittelwerbegesetz

Während das Fernbehandlungsverbot das Berufsrecht für Ärzte regelt, greift das Heilmittelwerbegesetz bei jeder Berufsgruppe. Im Hinblick auf die Telemedizin schreibt sie vor, dass die Werbung für eine Fernbehandlung nicht zulässig ist. Diese Regelung wird recht streng ausgelegt und ist davon abhängig, ob die Fernbehandlung selbst zulässig ist oder nicht. In der Praxis gilt dabei, dass nur in einem strengen Ausnahmefall mit einer Fernbehandlung geworben werden darf.

Wird die Telemedizin jedoch als Werkzeug der Kooperation mit regionalen Ärzten integriert, wobei die Patientenbehandlung weiterhin persönlich und ärztlich erfolgt, fallen die Hürden für die Werbung entsprechend geringer aus.

Ablauf

Der Ablauf einer telemedizinischen Unterstützung gestaltet sich sehr einfach:

  • Sie registrieren sich einmalig bei der Epitop GmbH und erhalten Zugangsdaten zu der cloudbasierten, gesicherten Plattform em.vision
  • Nach der Registrierung werden Sie in das regionale und überregionale Netzwerk eingegliedert, in dem bereits zahlreiche ärztliche Einrichtungen und auch Augenoptiker/Optometristen vernetzt sind
  • Jetzt können Sie von Fall zu Fall entscheiden, welche Form der telemedizinischen Unterstützung Sie sich wünschen
  • Hierzu erfassen Sie Daten zu dem Fall und laden die Bilder hoch (optimalerweise über eine Schnittstelle)
  • Kurze Zeit später erhalten Sie die gewünschten Auswertungen
  • Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und transparent abhängig von den angeforderten Leistungen

Erfahren Sie noch mehr über em.vision und nehmen Sie direkt Kontakt: vision@epitop.com