Leasing und Finanzierung

OCT-Geräte sind in den vergangenen Jahren, bedingt durch Ihre massenhafte Verbreitung in der Augenheilkunde, kontinuierlich günstiger geworden. Heute gibt es praktisch keine Augenarztpraxis ohne OCT.

Trotzdem ist der Erwerb eines OCTs eine Investition, die gut geplant sein will: Finanzierung, Leasing, Miete, Barzahlung… was passt am besten? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – vielmehr spielen die persönlichen Vorlieben und die finanziellen Umstände der eigenen Unternehmung eine große Rolle.

Barzahlung

Eine Barzahlung birgt den Vorteil, eventuelle Preisnachlässe und Skonti zu erzielen. Zudem macht Geld auf dem eigenen Konto derzeit keine Freude. Es ist momentan fast unmöglich, ein Guthaben gewinnbringend anzulegen, oft genug schmilzt es inflationsbedingt dahin. So kann verfügbares Kapital in Form eines OCTs wohlmöglich sehr viel effektiver eingesetzt werden.

Mietkauf

Ein Mietkauf spielt eine sehr untergeordnete Rolle. Mit festen monatlichen Raten über einen in der Regel recht langen Zeitraum wird das Gerät finanziert. Am Ende des Zeitraums geht das Mietobjekt in den Besitz des Mietnehmers über. Die monatliche Miete ist jedoch recht hoch und das Gerät ist, ob der langen Laufzeit der Miete, bei Übernahme oft bereits veraltet.

Leasing

Leasinggesellschaften versprechen eine günstige Beschaffung und die Schonung der eigenen finanziellen Ressourcen. Die Leasinggesellschaft kauft in Absprache mit dem Leasingnehmer das gewünschte Gerät und übernimmt die komplette Finanzierung. Der Kunde nutzt das Gerät uneingeschränkt, ohne dass er die Investitionssumme aufbringen muss. Stattdessen zahlt er eine feste monatliche Leasingrate. Kundendienst und Gewährleistung bleiben in vollem Umfang erhalten, allerdings ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Leasingnehmer für eventuell anfallende Reparaturen verantwortlich.

Nach Ablauf der Leasingzeit – gesetzlich festgelegt sind bei medizintechnischen Großgeräten maximal 86 bis 96 Monate – besteht ein Restwert, der sich nach dem dann gültigen Marktwert oder Restbuchwert richtet. Oft wird der Restwert auch bei Vertragsabschluss bereits festgelegt.

Diesen kann der Kunde bezahlen – dann erst gehört das Gerät ihm. Möchte er dies nicht, geht das geleaste Objekt an die Leasingfirma zurück. Die dritte Möglichkeit besteht darin, ein neues Gerät im Anschluss zu leasen. Ein weiterer Vorteil dieser Finanzierungsart ist, dass Leasingraten sofort in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden können.

Finanzierung

Oft bietet die Hausbank um die Ecke die besten Finanzierungskonditionen. Gerade jetzt sind die Zinssätze sehr niedrig. Allerdings muss bei einer Finanzierung zumindest die MwSt. als Anzahlung geleistet werden (der Betrag wird aber Vorsteuerabzugsberechtigten im darauffolgenden Monat zurückerstattet). Zudem muss das Gerät steuerlich über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Trotzdem kann unter dem Strich diese Finanzierungsart die günstigste sein.