Pseudoforamen durch Traktion Glaskörpermembran
Zitat von Wolfgang Wander am 16. September 2025, 14:38 UhrMöchte den LKW Führerschein behalten... soll oder kann operiert werden?
Möchte den LKW Führerschein behalten... soll oder kann operiert werden?
Hochgeladene Dateien:Zitat von Remo Jahnke am 16. September 2025, 16:38 UhrMoin Wolfgang,
kurz und knackig Frage wie immer :)
Hättest du noch ein paar mehr Informationen? Visus? Wieso ist der Kunde zu euch gekommen?
Grundlegend kann es bei eine Traktion durch den Glaskörper auch mal die Entscheidung geben, dass man abwartet und beobachtet. Dies hängt in erster Linie vom persönlichen Leidensdruck und der Wahrnehmung von störenden Veränderungen wie verzerrtem Sehen oder Visusverlust ab. Die Gefahr bei einem solchen Eingriff liegt immer darin aus einem Pseudo-Foramen ein echtes Loch zu machen und den Visus damit nachhaltig zu zerstören. Von daher würde ich den Patienten immer zum Arzt schicken, um dort gemeinsam die Für und Wieder des Eingriffs abzuwägen und dann die passende Entscheidung zu treffen.
Grundlegend sorgt eine Traktion erstmal nicht automatisch zum Verlust des Führerscheins. Aber auch diese Entscheidung liegt am Ende beim behandelnden Arzt.
Diese Erfahrung habe ich in Gesprächen mit Augenärzten in den letzten Jahren sammeln dürfen. Die Entscheidung der richtigen Therapie kann am ende nur von einem Arzt getroffen werden, der ich ja nun mal auch nicht bin.
Wenn du noch ergänzende Informationen hast, immer gern raus damit. ;)
LG
Remo
Moin Wolfgang,
kurz und knackig Frage wie immer :)
Hättest du noch ein paar mehr Informationen? Visus? Wieso ist der Kunde zu euch gekommen?
Grundlegend kann es bei eine Traktion durch den Glaskörper auch mal die Entscheidung geben, dass man abwartet und beobachtet. Dies hängt in erster Linie vom persönlichen Leidensdruck und der Wahrnehmung von störenden Veränderungen wie verzerrtem Sehen oder Visusverlust ab. Die Gefahr bei einem solchen Eingriff liegt immer darin aus einem Pseudo-Foramen ein echtes Loch zu machen und den Visus damit nachhaltig zu zerstören. Von daher würde ich den Patienten immer zum Arzt schicken, um dort gemeinsam die Für und Wieder des Eingriffs abzuwägen und dann die passende Entscheidung zu treffen.
Grundlegend sorgt eine Traktion erstmal nicht automatisch zum Verlust des Führerscheins. Aber auch diese Entscheidung liegt am Ende beim behandelnden Arzt.
Diese Erfahrung habe ich in Gesprächen mit Augenärzten in den letzten Jahren sammeln dürfen. Die Entscheidung der richtigen Therapie kann am ende nur von einem Arzt getroffen werden, der ich ja nun mal auch nicht bin.
Wenn du noch ergänzende Informationen hast, immer gern raus damit. ;)
LG
Remo
Zitat von Joshua Torrent Despouy am 17. September 2025, 23:56 UhrHallo zusammen,
auch dieser Fall ist wirklich spannend und wirft eine zentrale Frage auf:
Wie gehen wir am besten vor, damit der Patient seinen Führerschein behalten kann – Operation: ja oder nein?Blick auf das OCT-Bild:
Auf dem OCT-Bild fällt deutlich auf, dass das Netzhaut-Interface verändert ist – verursacht durch eine hartnäckige Traktion zwischen Glaskörper und Netzhaut.
Diese Traktion führt zu einer klaren architektonischen Veränderung im Bereich der Fovea, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Visus beeinträchtigt.Interessant ist dabei, dass der Schweregrad der anatomischen Veränderungen nicht immer mit der funktionellen Einschränkung korreliert: Manche dieser Vitreomakuläre Traktion-Bilder sehen eindrucksvoll aus, werden vom Patienten aber subjektiv kaum bemerkt.
Genau dieser subjektive Eindruck ist entscheidend, wie auch Remo richtig angemerkt hat — denn er beeinflusst maßgeblich, wie man therapeutisch vorgeht.Wir betrachten im Folgenden die Optionen (unter der Annahme, dass das rechte Auge unauffällig ist und einen altersentsprechend normalen Visus aufweist):
- Option A
Visus am linken Auge (LA) > 0,5 (Landolt-Ringe)
Liegt der Visus über 0,5 und fühlt sich der Patient durch eine eventuelle Metamorphopsie nicht gestört, darf er seinen Führerschein behalten.
Dies gilt, sofern keine weiteren Sehqualitäten (z. B. Nachtsehen, Gesichtsfeld) eingeschränkt sind.
Eine operative Intervention ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
- Option B
Visus am linken Auge (LA) < 0,5
Nach den Vorgaben der Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) wären die Anforderungen zum Führen eines LKWs dann nicht mehr erfüllt.
Zunächst sollte hier geprüft werden, wie stark sich der Patient subjektiv durch den reduzierten Visus und mögliche Metamorphopsien beeinträchtigt fühlt.
Empfindet er die Einschränkung als störend, kann eine operative Lösung in Form einer Vitrektomie erwogen werden, um die Verbindung zwischen Glaskörper und Netzhaut zu lösen.Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich manche dieser Traktionen spontan lösen können. Bestehen die Veränderungen jedoch bereits länger und bleiben stabil, kann eine Operation eine Visusverbesserung bewirken.
- Option B mit Bestandschutz
Visus am linken Auge (LA) < 0,5, Führerschein vor 1999 erworben
In diesem Sonderfall gibt es eine rechtliche Besonderheit:
Wurde der LKW-Führerschein vor 1999 erworben, greift eine Bestandsschutzregelung.
Damit kann der Patient – sofern er die Veränderungen subjektiv nicht bemerkt und alle anderen Sehqualitäten (nach ärztlichem Gutachten) ausreichend sind – den Führerschein behalten.
Dies gilt allerdings nicht für Personenbeförderung oder Gefahrguttransporte.Bevor man eine Verlängerung des Führerscheins vorschnell verweigert oder vorschnell zur Operation rät, sollten alle Optionen individuell geprüft werden.
Neben medizinischen Kriterien spielen auch rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle – und manchmal gibt es sogar kleine juristische „Schlupflöcher“, die dem Patienten helfen können.Viele Grüße an alle!
Dr. Joshua Torrent Despouy
Hallo zusammen,
auch dieser Fall ist wirklich spannend und wirft eine zentrale Frage auf:
Wie gehen wir am besten vor, damit der Patient seinen Führerschein behalten kann – Operation: ja oder nein?
Blick auf das OCT-Bild:
Auf dem OCT-Bild fällt deutlich auf, dass das Netzhaut-Interface verändert ist – verursacht durch eine hartnäckige Traktion zwischen Glaskörper und Netzhaut.
Diese Traktion führt zu einer klaren architektonischen Veränderung im Bereich der Fovea, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Visus beeinträchtigt.
Interessant ist dabei, dass der Schweregrad der anatomischen Veränderungen nicht immer mit der funktionellen Einschränkung korreliert: Manche dieser Vitreomakuläre Traktion-Bilder sehen eindrucksvoll aus, werden vom Patienten aber subjektiv kaum bemerkt.
Genau dieser subjektive Eindruck ist entscheidend, wie auch Remo richtig angemerkt hat — denn er beeinflusst maßgeblich, wie man therapeutisch vorgeht.
Wir betrachten im Folgenden die Optionen (unter der Annahme, dass das rechte Auge unauffällig ist und einen altersentsprechend normalen Visus aufweist):
- Option A
Visus am linken Auge (LA) > 0,5 (Landolt-Ringe)
Liegt der Visus über 0,5 und fühlt sich der Patient durch eine eventuelle Metamorphopsie nicht gestört, darf er seinen Führerschein behalten.
Dies gilt, sofern keine weiteren Sehqualitäten (z. B. Nachtsehen, Gesichtsfeld) eingeschränkt sind.
Eine operative Intervention ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
- Option B
Visus am linken Auge (LA) < 0,5
Nach den Vorgaben der Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) wären die Anforderungen zum Führen eines LKWs dann nicht mehr erfüllt.
Zunächst sollte hier geprüft werden, wie stark sich der Patient subjektiv durch den reduzierten Visus und mögliche Metamorphopsien beeinträchtigt fühlt.
Empfindet er die Einschränkung als störend, kann eine operative Lösung in Form einer Vitrektomie erwogen werden, um die Verbindung zwischen Glaskörper und Netzhaut zu lösen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich manche dieser Traktionen spontan lösen können. Bestehen die Veränderungen jedoch bereits länger und bleiben stabil, kann eine Operation eine Visusverbesserung bewirken.
- Option B mit Bestandschutz
Visus am linken Auge (LA) < 0,5, Führerschein vor 1999 erworben
In diesem Sonderfall gibt es eine rechtliche Besonderheit:
Wurde der LKW-Führerschein vor 1999 erworben, greift eine Bestandsschutzregelung.
Damit kann der Patient – sofern er die Veränderungen subjektiv nicht bemerkt und alle anderen Sehqualitäten (nach ärztlichem Gutachten) ausreichend sind – den Führerschein behalten.
Dies gilt allerdings nicht für Personenbeförderung oder Gefahrguttransporte.
Bevor man eine Verlängerung des Führerscheins vorschnell verweigert oder vorschnell zur Operation rät, sollten alle Optionen individuell geprüft werden.
Neben medizinischen Kriterien spielen auch rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle – und manchmal gibt es sogar kleine juristische „Schlupflöcher“, die dem Patienten helfen können.
Viele Grüße an alle!
Dr. Joshua Torrent Despouy